Einführung in das öffentliche Bau- und Planungsrecht in der Kommune
Die Entwicklung der Kommunen gehört zu den wichtigsten Feldern kommunaler Selbstverwaltungsaufgaben. Die Gemeinden sind verantwortlich für die städtebauliche Entwicklung in ihrem Hoheitsbereich. Innenentwicklung oder bauliche Umnutzung des Bestandes sind oftmals die Schwerpunkte der gemeindlichen Diskussion. Mit den Festsetzungsmöglichkeiten des Baugesetzbuches kann die Gemeinde ihre Entwicklungsziele in Planrecht umsetzen oder ihre Planungen sichern. Gleichzeitig sind ihr durch das bestehende Recht Grenzen gesetzt und sie muss sich anpassen an übergeordnete Planungen.
Das Grundlagenseminar soll Ihnen/Euch einen Überblick über die Materie des öffentlichen Bau- und Planungsrechts geben und helfen, mit den Grundbegriffen der Planung bei der Arbeit in der Gemeindevertretung besser umgehen zu können. Insbesondere soll erkennbar werden, welche Pflichten, aber auch welche Gestaltungsmöglichkeiten eine Gemeinde und damit auch Ihre/Eure Gemeindevertretung hat.
Einige Inhalte:
- Einführung und Rechtsvorschriften im Baurecht
- Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
- Städtebaurecht, Bauleitplanung
- Bebauungs- und Flächennutzungsplan
- Bauordnungsrecht
- Fachrecht
Ihr/Euer Referent ist Kreisbaurat a.D. Hans-Hermann Bode.
Das Seminar ist für SGK Mitglieder kostenfrei. Für Nichtmitglieder wird ein Kostenbeitrag von 25 Euro erhoben.
Bitte melden Sie sich/meldet Euch bis zum 02. Oktober 2026 über den eingefügten Link „Einführung in das öffentliche Bau- und Planungsrecht in der Kommune“ – Formular ausfüllen an.
