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Einführung in das öffentliche Bau- und Planungsrecht in der Kommune

Oktober 17 @ 10:0018:00

Bauen und Planen sind wichtige Themen in der kommunalen Diskussion. Hier ist es für die Kommunalpolitik wichtig, den eigenen Gestaltungsspielraum zu kennen und effektiv zu nutzen. Gerade die städtebauliche Entwicklung gehört zum originären Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Mit den Gestaltungsmöglichkeiten des Baugesetzbuches kann die Gemeinde ihre Entwicklungsziele in Planrecht umsetzen und ihre Planungen sichern. Gleichzeitig sind die Vorgaben durch übergeordnete Planungen und andere Gesetze zu berücksichtigen, die den kommunalen Handlungsspielraum begrenzen. Das Grundlagenseminar soll Ihnen/Euch einen Überblick über die Materie des öffentlichen Bau- und Planungsrechts geben und helfen, mit den Grundbegriffen der Planung bei der Arbeit in der Gemeindevertretung besser umgehen zu können. Insbesondere soll erkennbar werden, welche Pflichten, aber auch welche Gestaltungsmöglichkeiten eine Gemeinde und damit auch Ihre/Eure Gemeindevertretung hat.

Einige Inhalte:

  •  Einführung und Rechtsvorschriften im Baurecht
  • Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
  • Städtebaurecht, Bauleitplanung
  • Bebauungs- und Flächennutzungsplan
  • Bauordnungsrecht
  • Fachrecht

Ihr/Euer Referent ist Kreisbaurat a.D. Hans-Hermann Bode.

Das Seminar ist für SGK Mitglieder kostenfrei. Für Nichtmitglieder wird ein Kostenbeitrag von 25 Euro erhoben.

Bitte melden Sie sich/meldet Euch bis zum 02. Oktober 2026 über den eingefügten Link „Einführung in das öffentliche Bau- und Planungsrecht in der Kommune“ – Formular ausfüllen an.

Details

  • Datum: Oktober 17
  • Zeit:
    10:00 – 18:00

Veranstalter

Veranstaltungsort

  • Online-Sitzung